Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der allgemeinen Unfallversicherung eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Invaliditätsabsicherung. Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital des Menschen: Sie sichert das Einkommen und den Lebensunterhalt. Jeder vierte Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus, jedes Jahr stellen rund 400.000 Versicherte in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente stellt für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen eine Grundsicherung dar. Dabei leistet die Erwerbsminderungsrente erst dann, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Erwerbsminderungsrente bedeutet
_dass die berufliche Qualifikation keine Rolle spielt
_dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit ausschlaggebend ist
_dass die betroffene Person auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann
In der Leistung wird zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente differenziert. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf ungefähr 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe Erwerbsminderungsrente auf ungefähr 17 Prozent.
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht wirklich zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dient, ist die private Arbeitskraftabsicherung besonders wichtig. Den „Königsweg“ mit einem umfänglichen Versicherungsschutz stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Die BU versichert immer die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Tätigkeit und hat somit nicht nur direkten Bezug zum Arbeitsmarkt, sondern auf die tatsächliche Tätigkeit. Diese flexible Lösung passt sich immer an die aktuellen Lebensumstände an.